Wieder- und Vorderladekurs nach § 32 der 1. SprengV
Nächster Termin:
21. September 2024
2-Tageskurs um die Erlaubnis für Vorder- und Wiederladen zu erlangen. Geprüft nach §32 der 1. SprengV. Staatlich anerkannt, durchgeführt in Zusammenarbeit mit den staatlichen Prüfbehörden. Zu Kursbeginn wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 1. VO. SprengG. benötigt. (Das ist kein Führungszeugnis) – Bitte die Unbedenklichkeitsbescheinigung rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anfordern, die Wartezeit kann hier teilweise mehrere Wochen betragen. Zur Anmeldung bitte das Anmeldeformular unter “Download” laden, leserlich ausfüllen und per Mail an kontakt@feuerschuetzen-wolfratshausen.de zurücksenden.
Einzel- oder Kombikurs möglich
Bitte Anforderungen beachten
Anmeldeschluss: 30. Juni 2024
Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig
Dauer:
3 Tage
Preis:
Kombikurs: 280€ / Einzelkurs 190€
Nächster Termin:
21. September 2024
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 1. VO. SprengG. benötigt. Anmeldung mit Begleichung der Kursgebühr bis spätestens 30. Juni 2024.
Veranstaltungsort: Königl. priv. FSG Wolfratshausen, Geltinger Str. 16, 82515 Wolfratshausen.