8. November 2017
Staatlich anerkannter Vorder- und Wiederladerlehrgang, gem. §32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
DieserLehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für den Wiederlader und Vorderladerschützen. Am Ende der Lehrgänge erfolgt eine Prüfung durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Fachkunde-Zeugnis, dass die Grundlage zum Beantragen der Erlaubnis nach § 27 zum Wiederladen, Vorderladerschießens im nicht gewerblichen Bereich ist. Vor Lehrgangsbeginn wird eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz benötigt, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt die UB nicht. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt, Ordnungsamt) zu beantragen.Geschrieben von:
Martin Paulusch